Allgemeine Geschäftsbedingungen NordDämm Einblasdämmung, Inh. Jan Janzen:

Dämmarbeiten 

§ 1  Angebot und Vertragsabschluss 

Das von NordDämm Einblasdämmung erstellte Angebot ist 12 Wochen verbindlich, ab Ausstellungsdatum.

§ 2    Überlassene Unterlagen 

In allen im Zusammenhang mit Auftragserteilung oder dem Angebot überreichten und zugesandten Unterlagen, wie zB. Zeichnungen, Kalkulationen, Preise, Referenzlisten und sonstigen Werbeunterlagen behalten wir uns das Urheberrecht vor.

Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, NordDämm Einblasdämmung, Jan Janzen erteilen dem Interessenten / Kunden die  ausdrückliche Zustimmung.

§ 3 Preise und Zahlung

Bei Angebotssummen ab 6.000,00€ netto behalten wir uns vor eine Anzahlung in Höhe von 35% der Angebotssumme zu berechnen.

Die Rechnungserstellung erfolgt nach dem tatsächlich eingebrachtem Dämmvolumen oder Quadratmetern.

Ausnahme hierbei sind Festpreisangebote.

Zahlungsziel innerhalb von 7 Werktagen ohne Abzug. 5 Prozent Nachlass auf die Rechnungssumme bei Zahlung Bar vor Ort oder sofortiger Online-Überweisung

§ 4    Durchführung der Arbeiten 

Dem Auftraggeber ist bewusst, dass es aufgrund von Witterungseinflüssen zur verspäteten Durchführung der Arbeiten kommen kann.

NordDämm Einblasdämmung behält sich das Recht vor, Termine zur Durchführung der Arbeiten aufgrund von Witterung, Lieferanten- oder personellen Gründen zu verschieben.

Terminabsprachen sind unverbindlich.

Ein eventueller Verzug tritt erst nach Ablauf einer 4 wöchigen Frist nach schriftlich erteilter Mahnung durch den Auftraggeber ein.

Wasser und Strom werden vom Auftraggeber gestellt.

§ 5 Schäden bei Mauerwerksverfüllung 

In sehr seltenen Fällen kann die Situation gegeben sein, dass Zwischenräume zwischen Steinen | Backsteinen nicht richtig ausgemauert, bzw. gar nicht ausgemauert wurden. Zwischen Hohlschicht und Innenraum ist dann nur der Oberflächenputz vorhanden. Solch eine Gegebenheit ist für den  Verbauer im Vorfeld nicht ersichtlich, es handelt sich hierbei um einen nicht erkennbaren Baumangel.

Beim Verfüllen besteht hier die Möglichkeit, dass durch den Einblasdämmdruck der Putz der Innenwand an einer solchen Stelle von der Wand gedrückt wird.

Der Verbauer kann hierfür keine Haftung übernehmen.

Ebenfalls fehlende Abdichtung an den Giebelseiten / Traufen zum Dachüberstand, bei dem dann eventuell Dämm-Material austreten kann ist ein nicht erkennbarer Baumangel. Wenn beim EInbringen der Dämmung dies festgestellt wird wird in Absprache mit dem Auftraggeber abgestimmt was gemacht werden soll.

Ebenfalls alle anderen, nicht für den Verbauer erkennbaren, Mängel können nicht in die Gewährleistung genommen werden

§ 6 Gewährleistung und Mängelrüge 

Einblasdämmung

Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen in schriftlicher Form zu rügen.

Die Gewährleistung erfolgt nach der „Verdingungsverordnung für Bauleistung“ VOB in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.

§ 7  Datenschutzklausel 

NordDämm Einblasdämmung, Inh. Jan Janzen speichert Daten der Interessenten und Kunden  im Rahmen einer entsprechenden Kundendatei.

§ 8  Mündliche Nebenabsprachen  

Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform, ansonsten werden sie nicht anerkannt.

§ 9   Gerichtsstand 

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz unserer Firma.
Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und dem ausführenden Betrieb gilt das Recht  der Bundesrepublik Deutschland.

§ 10  Salvatorische Klausel 

Die Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages beeinträchtigt die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen nicht.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Ergebnis möglichst nahe kommt.

Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.